Hochschulwahlen 2020 – Briefwahl

Wahlbenachrichtigung für die Wahl zu den Kollegialorganen an der OTH Regensburg

Sehr geehrte/r Studierende, 

Sie sind für die Wahl der Vertreter und Vertreterinnen aus der Gruppe der Studierenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchWO) in den Senat, den Fakultätsrat der Fakultät Maschinenbau und in den Studentischen Konvent als wahlberechtigt im Wähler- verzeichnis eingetragen. 

Stimmabgabe

Aufgrund der Covid-19 Pandemie erfolgt die Stimmabgabe ausschließlich per Briefwahl. Dazu muss die Übersendung der Wahlunterlagen entsprechend der Anleitung zur Antrag-stellung über das HISinOne Studierendenportal online beantragt werden.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich von Donnerstag 02. Juli bis Donnerstag 16. Juli 2020. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ab dem 16.07.2020.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, den 06.08.2020, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlbüro P 022 b, Prüfeninger Straße 58, 93049 Regensburg eingegangen sein. Zu spät eingegangene Briefwahlunterlagen gelten nicht als Stimmabgabe.    

Auf das Wahlausschreiben der OTH Regensburg darf im Übrigen verwiesen werden. Sie finden es zusammen mit weiteren Informationen, einschließlich der Hinweise zur Briefwahl auf unserer Homepage.  

Der Wahlleiter

HAPPY HALF HOUR

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, 

das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hat NEWS für euch: 

Nachdem die Corona-Pandemie die gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks an der OTH Regensburg stark beeinflusst hat, arbeitet das Studentenwerk unter Hochdruck einerseits an neuen Angeboten und andererseits an der Wiedereinführung bereits erprobter Serviceleistungen. 

Nach der Wiedereröffnung der Mensa am Campus und der Einrichtung eines eigenen Lieferdienstes für Studierende führt das Studentenwerk in der Cafeteria Seybothstraße (Mensagebäude) die „Happy Half Hour“ erneut ein.

Happy Half Hour – was heißt das? 

In der letzten halben Stunde der Cafeterien-Öffnungszeiten bekommen die Kunden bei dem Kauf von Frischeprodukten einen Preisnachlass von 30%. Der Preisnachlass wird Euch automatisch an der Kasse abgezogen und nicht gesondert ausgeschildert.Die Happy Half Hour gilt für alle Frischeprodukte: 

  • Belegte Semmeln und weitere Backwaren,
  • täglich frisch hergestellte Säfte und Smoothies,
  • Alle Produkte im Weckglas, z.B. Müslis, Porridge, Joghurt, Obst und Salate.

Die Happy Half Hour soll dazu beitragen, Speiseabfall zu vermeiden, denn für täglich frisch hergestellte Produkte obliegt die Hochschulgastronomie strengen hygienischen Auflagen. 

„Jeder einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“

Weitere Infos auf den Mensascreens, über Aushänge, auf www.stwno.de sowie Facebook (www.facebook.de/STWNO), Twitter (https://twitter.com/STWNO) und Instagram (https://www.instagram.com/stw_niederbayern_oberpfalz)

Vielen Dank und herzliche Grüße

Antragstellung für Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Seit 16.06.2020 kann diese Überbrückungshilfe online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt voraussichtlich ab Ende Juni durch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.

Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.

Weitere allgemeine Informationen zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren können auf der Internetseite des Studentenwerks entnommen werden unter: www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe

FAQ – Überbrückungshilfe: https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe/faq-ueberbrueckungshilfe

Allgemeiner Kontakt für Studierende zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren:

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Telefon-Hotline: 0800 26 23 003

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Die Hochschulleitung