Kandidierende für die Hochschulwahlen 2025

Es ist wieder soweit: Die Hochschulwahlen stehen an! Nutzt die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung unserer Hochschule mitzuwirken.

Was wird gewählt?

  • Die studentischen Vertreter*innen im Senat
  • Die studentischen Mitglieder im Konvent
  • Die Fakultätsratsmitglieder eurer jeweiligen Fakultät

Diese Gremien vertreten eure Interessen in wichtigen hochschulpolitischen Entscheidungen – von Studienbedingungen bis hin zu Hochschulentwicklung.

Warum wählen?
Weil Mitbestimmung zählt! Mit eurer Stimme stärkt ihr die studentische Vertretung und gebt euren Anliegen eine Stimme auf Hochschulebene.

Wann und wie?
Alle Infos zu Wahltermin, Ablauf und Kandidierenden findet ihr auf der offiziellen Wahlseite der OTH Regensburg:

Mitmachen. Mitgestalten. Mitentscheiden.

Newsletter April 2021

Liebe Studierenden der OTH Regensburg,

Es gibt einige Neuigkeiten für euch! Außerdem freuen wir uns zwei Veranstaltungen vorstellen zu können:


Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das WISE 20/21 sowie SOSE 21 – Änderung des Art. 99 im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG)

Wir möchten euch eine wichtige Information aus dem Wissenschaftsministerium zukommen lassen: Die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit – bekannt aus dem Sommersemester 2020 – wurden nun auch auf das vergangene Wintersemester 2020/2021 wie auch auf das aktuelle Sommersemester 2021 ausgedehnt. Konkret bedeutet das, dass sich an Fachsemester- oder an die Regelstudienzeit gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben, beziehungsweise verlängern. Außerdem wird durch die individuelle Regelstudienzeit automatisch eine entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

Sonder-APO für das Sommersemester 2021

Ergänzend zur Anpassung im Bayerischen Hochschulgesetz hat auch der Senat der OTH Regensburg einen neuen Absatz für die im Sommersemester 2021 gültige Sonder-APO beschlossen. Studienhöchst- und Prüfungsfristen, die zum Ende des Sommersemesters 2021 ablaufen, werden bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 verlängert. Für Abschlussarbeiten gilt hier eine individuellere Regelung, wobei ihr bei erschwerten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen könnt.
Auch gilt weiterhin, dass angetretene Prüfungen auch gewertet werden. So sind Wiederholungsversuche zur Notenverbesserung weiterhin ausgeschlossen. Den genauen Wortlaut könnt ihr bald hier finden.

Offene Konventssitzung

Ihr wolltet schon immer wissen woran eure Studierendenverterung so arbeitet? Oder ihr habt Lust selbst die Hochschule und das Campusleben mitzugestalten?

Dann haben wir da was für dich! Die Studierendenvertretung lädt alle interessierten Studierenden zu ihrer öffentlichen Konventssitzung  am 19.04.2021 um 19:00 Uhr ein. Alle Gäste, die danach noch Lust haben, können sich gerne danach  zum Austausch und gemeinsamen Spieleabend anschließen.

Alle Interessierten können sich bis zum 16.04.2021 mit einer kurzen Mail an die studierendenvertretung@oth-regensburg.de anmelden. Wir freuen uns auf viele neue Gesichter!

Was machen wir im Konvent eigentlich?

Der Konvent ist sozusagen ‚das Studierendenparlament‘. Wir beraten und entscheiden über alle Angelegenheiten, die sich von Seiten der Studierenden ergeben und tragen diese dann in die Hochschulleitung oder andere Gremien. Themen sind unter anderem:

  • Organisation von Veranstaltungen und Angeboten
  • Fakultätsübergreifender Austausch zu Studienbedingungen + Lehre
  • Vertretung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange der Studierenden
  • Gestaltung des Campuslebens von neuen Lern- und Sitzplätzen bis hin zu Sportangeboten, Angeboten des Studentenwerk oder der OTH-APP
  • Information der Studierenden und ermöglichen einer Meinungsbildung
  • Beteiligung bei der Landesstudierendenvertretung Bayern


STUV-YOGA

Wir präsentieren euch: Das erste digitale StuV-Yoga. Egal ob Superyogi oder Yoganeuling, jede:r von euch kann mitmachen. Keine Angst, ihr werdet von zwei lieben StuV-Yogis durch das Programm begleitet. Ein Muskelkater bleibt euch erspart, denn das Programm ist wirklich für jeden geeignet. Warum wir das machen? Aufgrund der aktuellen Situation ist natürlich alles anders. Wir sitzen vor unseren Laptops und vermissen unser gewohntes Leben.

Deshalb wollen wir mit euch Yoga machen, um unsere müden Studentengelenke zu bewegen. Zudem können wir uns Studierende in einer geselligen Runde einmal wieder sehen, sei es auch nur über den Laptop.

Wann: Am 12.04.2021 um 18:30 – 19:00 Uhr
Wo: digital per Zoom bei dir Zuhause
Zoomlink: https://oth-regensburg.zoom.us/j/6393248933?pwd=VzVqSHRUQXgyQ3laL0Z4ZWhKSXllZz09 Meeting-ID: 639 324 8933
Kenncode: 12345 Was du dafür brauchst? Bequeme Kleidung, eine Yogamatte oder einen Teppich und natürlich gute Laune!
Wir freuen uns sehr auf euch!

Bis bald und Namaste, deine StuV

Update zur Sonder-APO im WISE 2020/21

Liebe Studierenden der OTH Regensburg,

Es gibt gute Neuigkeiten – wichtige Punkte in der Sonder-APO für das Wintersemester 2020/21 sind nun vom Senat beschlossen!
Diesen Beschluss sahen wir schon lange als notwendig an und bedauern dass dieser erst so kurz vor den Prüfungen zustande kam. Somit habt ihr endlich Planungssicherheit was Prüfungsrecht, Fristen und euren Studienverlauf im Wintersemester 2020/21 – einem weiteren Corona-Semester – angeht. Das alles könnt ihr hier nachlesen!

erneute Fristverlängerungen
Studienhöchst- und Prüfungsfristen, die zum Ende des Wintersemesters 2020/21 ablaufen, werden bis zum Ende des Sommersemesters 2021 verlängert. Für Abschlussarbeiten gilt hier eine individuellere Regelung, wobei ihr bei erschwerten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen könnt. Diese Regelung galt auch schon im Sommersemester 2020.


Abseits der Sonder-APO: Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das WiSe20/21
Das Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat bereits angekündigt, dass das Wintersemester 2020/21 – wie schon beim Sommersemester 2020 – nicht als Fachsemester zählen soll. Dies wirkt sich aber nicht nur auf Regeltermine und Fristen aus, die in das Wintersemester 2020/21 fallen, sondern zieht sich letztlich durch das gesamte Studium. Auch soll wieder eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein weiteres Semester verlängerte ‘individuelle Regelstudienzeit’ eingeführt werden, die einen verlängerten Bafög-Bezug ermöglicht. Das Ministerium hat es leider noch nicht geschafft, dass entsprechende Gesetz zu formulieren, allerdings könnt ihr euch hier informieren. 

Möglichkeit für Nachholprüfungen
Ihr konntet an der Prüfung nicht teilnehmen da ihr krank wart oder aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Hochschule nicht betreten durftet? Prüfer:innen haben die Möglichkeit und werden auch dazu angehalten, Nachprüfungen anzubieten. Als Nachweis sind ein ärztliches Schreiben oder eine Nachricht des Gesundheitsamts und die Anmeldung zum ursprünglichen Prüfungstermin vorzulegen. Solltet ihr dieses Angebot nutzten wollen oder müssen geht bitte auf eure Dozierende zu und sprecht sie darauf an!

Veränderte Prüfungsformen
Noch bis zwei Wochen vor dem Prüfungstag kann die Prüfungsform von einer Präsenz- zu einer Fernprüfungsform geändert werden. Zugelassen sind das Take-Home-Exam, Elektronische Fernprüfungen, Elektronische Prüfungen sowie eine Mündliche Prüfung. Die Rahmenbedingungen dieser Prüfungsformen findet ihr hier in der Sonder-APO.

Prüfungsteilnahme
In jenem Fall (und auch jedem anderen Fall) könnt ihr jedoch wie immer bis kurz vor Prüfungsbeginn nicht zur Prüfung antreten.
Daraus entstehen für euch keine weiteren Konsequenzen. Ihr müsst euch folglich nicht abmelden, sondern könnt über euren Antritt noch in letzter Sekunde entscheiden. Und wie jedes Semester könnt ihr, auch wenn ihr euch nicht angemeldet habt, zu Prüfungen erscheinen und sie mitschreiben. Denkt in diesem Semester jedoch an eure Mund-Nasen-Bedeckung und das Lesen der Handreichnungen zu den verschiedenen Prüfungsformen.

’Freischuss’ – ja oder nein?
Prüfungen, die im Wintersemester 2020/21 angetreten werden, werden auch im Falle des Nicht-bestehens gewertet. Ein Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen. Es gibt also leider wieder keinen allgemeinen Freischuss. Das bedeutet: Eine abgelegte Prüfung, egal ob Hausarbeit, Take-Home-Exam, Referat oder schriftliche Prüfung (etc.) zählt. Wer sie mit 5.0 nicht besteht, erhält einen Zweitversuch. Erbrachte Noten können nicht verbessert werden.
Allerdings: Abweichend von dieser Regelung werden nicht bestandene videoüberwachte schriftliche Fernprüfungen (keine: Take-Home-Exams, keine mündlichen Fernprüfungen oder E-Prüfungen) im Wintersemester 2020/21 nicht gewertet. Diese Prüfungen gelten dann als nicht angetreten.

zum Schluss ..  Wir wissen, dass dieses Ergebnis nicht voll zufriedenstellend ist und die Chancengleichheit nicht für alle gegeben ist. Jedoch haben wir unser Möglichstes gegeben um für so viele Studierende wie möglich eine faire Lösung zu erwirken.

Sind bei euch trotzdem noch Dinge unklar? oder habt ihr andere Schwierigkeiten, Anliegen und Probleme?
Wir sind natürlich auch weiterhin für eure Anliegen und Problemen da!

Herzliche Grüße
Eure Sprecher:innenrat im Namen der StuV – Susi, Paul, Regina, Flo, Philipp, Viktor & Simon